Widerspruch gegen Weitergabe von Daten nach dem Melderechtsrahmengesetz
31.10.2011
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.04.2002 (BGBl. I S. 1342), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 vom 28.04.2011 (BGBl. I S. 678), weise ich die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2013 volljährig werden, auf das Recht hin, der Weitergabe ihrer Daten aus dem Einwohnermelderegister zu widersprechen. Der Widerspruch muss bis Ende Februar 2012 bei der Stadt Rinteln eingehen.
Es handelt es sich um folgende Datenübermittlung:
• an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial.
Rinteln, den 18.10.2011
STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Karl-Heinz Buchholz