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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 "Braasstraße/Siemensstraße", OT Rinteln

08.11.2011

Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Braasstraße/Siemensstraße", OT Rinteln, einschl. örtlicher Bauvorschriften und einschl. Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 19 „Industriegebiet Süd", Nr. 39 „Industriegebiet südlich der Braasstraße" und Nr. 67 A „Westliche Braasstraße"
- Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 40 der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 08.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Braasstraße/Siemensstraße", einschl. örtlicher Bauvorschriften und einschl. Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 19 „Industriegebiet Süd", Nr. 39 „Industriegebiet südlich der Braasstraße" und Nr. 67 A „Westliche Braasstraße" beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 79 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer zwischen der Braasstraße und Siemensstraße geplanten Verbindungsstraße sowie der Ansiedlung von Gewerbebetrieben und eines Bau- und Gartenmarktes. Zu diesem Zweck ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Bau- und Gartenmarkt" gem. § 11 (3) Baunutzungsverordnung (BauNVO), eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO und eines Industriegebietes gem. § 9 BauNVO vorgesehen.

In seiner Sitzung am 06.07.2011 hat der Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 19.07. bis 19.08.2011 statt.

Aufgrund von Planüberarbeitungen hat der Verwaltungsausschuss am 26.10.2011 beschlossen, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchzuführen.

Es wurde bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den folgenden geänderten Festsetzungen abgegeben werden können:

• Herausnahme der ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten; textliche Festsetzung § 2 Abs. 2
• Herausnahme des nicht-zentrenrelevanten Sortimentes Großelektro (weiße Ware); textliche Festsetzung § 3 Abs. 3a.

Das Plangebiet liegt zwischen der „Braasstraße" und der „Siemensstraße", Flur 18 und 20 der Gemarkung Rinteln.

Der betreffende Bereich ist in dem (M. 1:5000) umrandet.

(Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte AK 5, M. 1:5.000 © 2011 LGLN)

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Braasstraße/Siemensstraße", OT Rinteln, mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 22. November 2011 bis 22. Dezember 2011

im Bauamt der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, Zimmer 340, 31737 Rinteln, während der Dienststunden öffentlich aus.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

• Grünordnerischer Fachplan mit Aussage zu möglichen Auswirkungen des Bebauungsplanes auf Natur und Landschaft, zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung sowie zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (in die Begründung des B-Planes integriert),

• Entwurf des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Schaumburg.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ein Antrag nach
§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Rinteln, den 09.11.2011


STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Buchholz