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Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010

07.02.2012


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG


Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 über den Jahresabschluss 2010 beschlossen und dem Bürgermeister gem. § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt.

Der vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln geprüfte Jahresabschluss für das Jahr 2010 liegt vom 15.02.2012 bis zum 21.02.2012 im Rathaus der Stadt Rinteln, Zimmer 207, Klosterstraße 19, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.


Rinteln, den 03.02.2012


STADT RINTELN
Der Bürgermeister
In Vertretung


Schröder
Erster Stadtrat