Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010
07.02.2012
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 über den Jahresabschluss 2010 beschlossen und dem Bürgermeister gem. § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt.
Der vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln geprüfte Jahresabschluss für das Jahr 2010 liegt vom 15.02.2012 bis zum 21.02.2012 im Rathaus der Stadt Rinteln, Zimmer 207, Klosterstraße 19, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Rinteln, den 03.02.2012
STADT RINTELN
Der Bürgermeister
In Vertretung
Schröder
Erster Stadtrat