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Ladung in der Flurbereinigung Reinerbeck - Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan

09.05.2012

Öffentliche Bekanntmachung

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - Regionaldirektion Hannover
Amt für Landentwicklung Hannover

30033 Hannover, Postfach 33 09

Az.: Herten - 611 Reinerbeck Tel.: (0511) 30245-209
21/3 - 1/12 Fax: (0511) 30245-500                                    Hannover, d.07.05.2012

Ladung in der Flurbereinigung Reinerbeck

In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Reinerbeck, Landkreis Hameln-Pyrmont 369, wird der Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) für

Mittwoch, den 6. Juni 2012 um 10:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Reinerbeck,
Alverdisser Straße 24, 31855 Aerzen - OT Reinerbeck


anberaumt, zu dem die Beteiligten (§ 10 FlurbG) hiermit geladen werden.

Gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden können. Spätere Widersprüche finden keine Berücksichtigung mehr. Vorab schriftlich erhobene Widersprüche müssen in dem Termin wiederholt werden.

Von den Beteiligten, die nicht zum Anhörungstermin erscheinen bzw. sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen oder sich bis zum Schluss des Termins nicht zum Verhandlungsgegenstand erklären, wird gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG angenommen, dass sie mit dem Ergebnis des Termins einverstanden sind.

Jedem Teilnehmer werden rechtzeitig eine Ladung und ein ihn betreffender Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zugesandt.

Der Flurbereinigungsplan mit Übersichtskarte liegt ab sofort

• im Rathaus des Flecken Aerzen, Zimmer 16, Kirchplatz 2, 31855 Aerzen,
• sowie im Amt für Landentwicklung Hannover (AfL), Zimmer 2227, Constantinstraße 40,
30177 Hannover

jeweils von Montag bis Freitag während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Um telefonische Terminvereinbarung wir gebeten.

Zur Erläuterung der Abfindungen und der Unterlagen werden Bedienstete des AfL am

Montag, den 04.06.2012 von 09:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie am
Dienstag, den 05.06.2012, von 09:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Reinerbeck,
Alverdisser Straße 24, 31855 Aerzen - OT Reinerbeck

zur Verfügung stehen. Die neue Feldeinteilung wurde den Beteiligten bereits bekannt gegeben und auf Wunsch an Ort und Stelle erläutert.

Beteiligte, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können bei dem LGLN - Regionaldirektion Hannover - Amt für Landentwicklung, Postfach 3309, 30033 Hannover (Tel.: 0511/30245-209) angefordert werden.

Herten

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Rinteln, den 09.05.2012

STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Buchholz