Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Verbindungsstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Bahnhofstraße", OT Rinteln - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
28.06.2012
Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Verbindungsstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Bahnhofstraße", OT Rinteln, einschl. Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 65 „Gewerbegebiet/ Sondergebiet Konrad-Adenauer-Straße", einschl. der 1. Änderung und Nr. 73 „Sondergebiet Bahnhofstraße"
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 08.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Verbindungsstraße zwischen Konrad- Adenauer- Straße und Bahnhofstraße", einschl. Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 65 „Gewerbegebiet/ Sondergebiet Konrad-Adenauer-Straße", einschl. der 1. Änderung und Nr. 73 „Sondergebiet Bahnhofstraße", beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der Planung:
Durch den Bebauungsplan Nr. 78 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Verbindungsstraße geschaffen werden, die zwischen der Konrad-Adenauer-Straße (L 435) und der Bahnhofstraße (L 441) unter Inanspruchnahme der Straße Galgenfeld auf bisher zum Teil gewerblich genutzten Flächen und Bahnflächen verlaufen soll.
Die nördlich der Bahnlinie liegenden Wohngebiete und die Konrad-Adenauer-Straße (L 435) sollen durch den Bau dieser Straße verbunden werden. Durch den Umbau des Knotenpunktes Galgenfeld/ Kurt-Schumacher-Straße zum Kreisverkehrsplatz, soll die sichere Abwicklung aller Verkehre und eine Verbesserung der Verkehrsabläufe gewährleistet werden. Zu diesem Zweck werden die von der Verbindungsstraße betroffenen Flächen als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die an die geplante Trasse angrenzenden Flächen werden an den Trassenverlauf angepasst und entsprechend als Gewerbegebiete gem. § 8 BauNVO und als Mischgebiete gem. § 6 BauNVO festgesetzt.
Gleichzeitig wird das Teilaufhebungsverfahren für die Bebauungspläne Nr. 65 „Gewerbegebiet/ Sondergebiet Konrad-Adenauer-Straße", einschl. der 1. Änderung und Nr. 73 „Sondergebiet Bahnhofstraße", OT Rinteln, durchgeführt. Die Teilaufhebung soll erst nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes verbindlich werden.
Das Plangebiet liegt im Bereich „Konrad-Adenauer-Straße", „Galgenfeld", Eisenbahngelände, „Im Emerten" und „Große Tonkuhle", Flur 6 der Gemarkung Rinteln.
Der betreffende Bereich ist in dem Plan (M. 1:5000) umrandet.
Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte AK 5, M. 1:5.000 © 2011 LGLN
Für den Bebauungsplan Nr. 78 „Verbindungsstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Bahnhofstraße", einschl. Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 65 „Gewerbegebiet/ Sondergebiet Konrad-Adenauer-Straße", einschl. der 1. Änderung und Nr. 73 „Sondergebiet Bahnhofstraße", soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt werden.
Zu diesem Zweck findet eine Bürgerversammlung am
Montag, dem 09. Juli 2012, 18.30 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 19, Zimmer 204, 31737 Rinteln,
statt.
Die allgemeinen Ziele der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden in der Versammlung dargelegt. Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Hinweis:
Bei der Bauleitplanung handelt es sich um die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Verbindungsstraße auf einer Länge von weniger als 1 km im Sinne einer Ortsstraße gem. § 47 Nr. 1 Niedersächs. Straßengesetz (NStrG), so dass eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeit (NUVPG) nicht erforderlich ist.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) ist nicht erforderlich.
Über vorliegende umweltrelevante Belange wird in der Bürgerversammlung Auskunft gegeben
Rinteln, den 26.06.2012
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz