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Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Nördlicher Maasberg", OT Uchtdorf

05.07.2012

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
- Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördlicher Maasberg",
OT Uchtdorf, mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 16.05.2012 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördlicher Maasberg", OT Uchtdorf, im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Wesentliches Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Änderung der örtlichen Bauvorschrift Nr. 5 „Dacheindeckung". Die örtliche Bauvorschrift Nr. 5 soll insbesondere dahingehend ergänzt werden, dass anthrazitfarbene, graue und schwarze Dacheindeckungen mit den entsprechend aufgeführten RAL- Farbtönen künftig zulässig sein sollen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst das gesamte Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördlicher Maasberg" der Gemarkung Uchtdorf und ist im Kartenausschnitt
(M 1:5000) umrandet.


Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte AK 5, M. 1:5.000 © 2011 LGLN

Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördlicher Maasberg", OT Uchtdorf, soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck kann die geplante Bebauungsplanänderung im Bauamt der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, Zimmer 340, in der Zeit

vom 16. Juli 2012 bis 27. Juli 2012

während der Dienststunden eingesehen werden.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und voraussichtlichen Auswirkungen werden in dieser Zeit dargelegt. Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Rinteln, den 02.07.2012

STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Buchholz