Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern
24.08.2012
Bekanntmachung
Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern
Gem. § 5 Abs. 3 der Niedersächsischen Landeswahlordnung (NLWO) werden die Parteien auf dem Gebiet der Stadt Rinteln aufgefordert, bis zum 01.10.2012 wahlberechtigte Personen als Mitglieder der Wahlvorstände für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 20. Januar 2013 vorzuschlagen.
Auf die §§ 46 Abs. 2 und 47 NLWG wird hingewiesen.
Rinteln, 23.08.2012
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Karl-Heinz Buchholz