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Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

24.08.2012

Bekanntmachung
Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern


Gem. § 5 Abs. 3 der Niedersächsischen Landeswahlordnung (NLWO) werden die Parteien auf dem Gebiet der Stadt Rinteln aufgefordert, bis zum 01.10.2012 wahlberechtigte Personen als Mitglieder der Wahlvorstände für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 20. Januar 2013 vorzuschlagen.

Auf die §§ 46 Abs. 2 und 47 NLWG wird hingewiesen.

Rinteln, 23.08.2012


Stadt Rinteln
Der Bürgermeister


Karl-Heinz Buchholz