A A A

Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Braasstraße)

15.11.2012

Bekanntmachung

Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Braasstraße)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes in den jeweils z.Z. geltenden Fassungen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 21.09.2011 die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Braasstraße) beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer zwischen der Braasstraße und Siemensstraße geplanten Verbindungsstraße, der Ansiedlung von Gewerbebetrieben und eines Bau- und Gartenmarktes. Zu diesem Zweck ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Bau- und Gartenmarkt" gem. § 1 (1) Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO), gewerblicher Bauflächen gem. § 1 (1) Nr. 3 BauNVO und einer sonstigen örtlichen Hauptverkehrsstraße gem. § 5 (2) Nr. 3 und (4) BauGB vorgesehen.

Das Plangebiet liegt südlich der „Braasstraße", nördlich der „Siemensstraße/Heisterbreite" und bezieht sich auf ein im wirksamen Flächennutzungsplan bereits dargestelltes Industriegebiet.

Der betreffende Bereich ist in dem Plan (M. 1:5000) umrandet.



Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte AK 5, M. 1:5.000 © 2011 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln


Für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Braasstraße) soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck findet eine Bürgerversammlung am

Montag, dem 26. November 2012, 18.30 Uhr,

im Rathaus, Klosterstr. 20, 1. Obergeschoss, Zimmer 238, 31737 Rinteln,

statt.

Die allgemeinen Ziele der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden in der Versammlung dargelegt. Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB).

Rinteln, den 13.11.2012

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz