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Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln (Bereich Braasstraße)

01.03.2013

Bekanntmachung

Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln (Bereich Braasstraße)
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes in den jeweils z.Z. geltenden Fassungen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 21.09.2011 die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Braasstraße) beschlossen.

Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer zwischen der Braasstraße und Siemensstraße geplanten Verbindungsstraße, der Ansiedlung von Gewerbebetrieben und eines Bau- und Gartenmarktes. Zu diesem Zweck ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Bau- und Gartenmarkt" gem. § 1 (1) Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO), gewerblicher Bauflächen gem. § 1 (1) Nr. 3 BauNVO und einer sonstigen örtlichen Hauptverkehrsstraße gem. § 5 (2) Nr. 3 und (4) BauGB vorgesehen.

Das Plangebiet liegt südlich der „Braasstraße", nördlich der „Siemensstraße/Heisterbreite" und bezieht sich auf ein im wirksamen Flächennutzungsplan bereits dargestelltes Industriegebiet.

Der betreffende Bereich ist in dem Plan (M. 1:5000) umrandet.


Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte AK 5, M. 1:5.000 © 2011 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln

In seiner Sitzung am 27.02.2012 hat der Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung beschlossen.

Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 13. März 2013 bis einschließlich 19. April 2013

im Bauamt der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, Zimmer 340, 31737 Rinteln, während der Dienststunden öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 "Umweltbericht für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Braasstraße), zur Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung" (in die Begründung der F-Plan-Änderung integriert; Planungsbüro Reinold - Rinteln, 2012)
 Vorentwurf des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Schaumburg (Stand 2006),
 Vorentwurf des Landschaftsplanes der Stadt Rinteln (Stand 1995),
 Landkreis Schaumburg: "Auszug aus dem Altstandortkataster", Stadthagen 2011,
 Umweltrelevante Gutachten zu den Themenbereichen: Altlasten, Lärmschutz, Verkehr,
 Umweltrelevante Stellungnahmen zu den Themenbereich Altlasten.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Rinteln deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Rinteln, den 27.02.2013

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz