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Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Ahe/Nahbereich Weser)

24.05.2013

Bekanntmachung

Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Ahe/ Nahbereich Weser)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Nieders. Kommunalverfas-sungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 21.11.2012 die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der 28. Änderung des aktuellen Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln soll ein Teilbereich der z.Z. als „Fläche für die Landwirtschaft" dargestellten Fläche zukünftig als „Fläche für Abgra-bungen oder Gewinnung von Bodenschätzen" mit Zweckbestimmung „Kiesabbau" dargestellt und ein Teilbereich der im aktuellen Flächennutzungsplan als „Fläche für Abgrabungen" dargestellten Fläche reduziert und in eine „Fläche für die Landwirtschaft" geändert werden.

Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen Erweiterungen der vorhandenen Kiesabbaustätten im Zuge der Bauleitplanung gesichert werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Ahe liegt innerhalb der Gemarkung Ahe, in den Fluren 1, 2 und 7, und befindet sich nördlich der We-ser zwischen den Ortschaften Engern im Norden und Exten und Strücken im Süden.

Das Änderungsgebiet ist in dem Plan (M. 1:10.000) umrandet.

Kartengrundlage: Auszug (verkleinert) aus der Topografischen Karte TK 25, M. 1:25.000 © 2011 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln


Für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Ahe/ Nahbereich der Weser, Gemar-kung Ahe, soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck kann die geplante Flächennutzungsplanänderung im Bauamt der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, in der Zeit

vom 03. Juni 2013 bis 04. Juli 2013

während der Dienststunden eingesehen werden.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und voraussichtlichen Auswirkungen werden in dieser Zeit dargelegt. Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB).


Rinteln, den 22.05.2013 Stadt Rinteln

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz