Einebnung von Grabstätten auf dem Seetor-Friedhof
08.05.2013
Öffentliche Bekanntmachung
Aufgrund der §§ 9 Abs. 1 und 13 Abs. 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Rinteln in der zur Zeit gültigen Fassung sollen die Reihengrabstätten, deren Nutzungsrechte abgelaufen sind, eingeebnet werden.
Die Einebnung auf dem Seetor-Friedhof in Rinteln zum 15.11.2013 betrifft die Grabstätten auf Abt. VII, Nr. 488 bis 526 bei denen der Bestattungszeitpunkt vor dem 06.07.1983 liegt.
Mit Ablauf der Ruhefristen erlischt das Nutzungsrecht an den o.g. Grabstätten.
Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Grabstätten bis zu den o.g. Terminen abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Grabstätten eingeebnet. Nicht entfernte Grabmale und Einfassungen werden gem. § 28 Abs. 9 der o.g. Satzung auf Anordnung der Stadt Rinteln beseitigt. Eine Aufbewahrung der entfernten Gegenstände erfolgt nicht.
Der Bereich ist durch ein Hinweisschild gekennzeichnet. Ein Lageplan der betroffenen Grabstätten befindet sich im Informationskasten.
Auskünfte erteilt Frau Wächter vom Bauamt unter der Telefonnummer 05751/403205.
Rinteln, den 06.05.2013
STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Buchholz