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Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Ostenuther Kiesteiche)

10.06.2013

Bekanntmachung

Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Ostenuther Kiesteiche)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Nieders. Kommunalverfas-sungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 22.05.2013 die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der 29. Änderung des aktuellen Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln soll eine als „Fläche für die Landwirtschaft" dargestellte Fläche zukünftig als „Fläche für Abgrabungen (Kies)" dargestellt werden, damit die Erweiterungen der vorhandenen Kiesabbaustätten im Zuge der Bauleitplanung gesichert werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Ostenuther Kiesteiche liegt innerhalb der Gemarkung Möllenbeck in der Flur 3. An den Änderungsbereich grenzt die Ortschaft Stemmen (Nordrhein Westfalen) im Westen sowie die Ostenuther Kiesteiche im Süden.

Das Änderungsgebiet ist in dem Plan (M. 1:10.000) umrandet.

Kartengrundlage: Auszug aus der Topografischen Karte DTK 5, M. 1:10.000 (verkleinert) © 2011 LGLN,
RD Hameln, Katasteramt Rinteln

Für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Ostenuther Kiesteiche, Gemarkung Möllenbeck, soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck kann die geplante Flächennutzungsplanänderung im Bauamt der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, in der Zeit

vom 17. Juni 2013 bis 17. Juli 2013

während der Dienststunden eingesehen werden.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und voraussichtlichen Auswirkungen werden in dieser Zeit dargelegt. Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB).

Rinteln, den 06.06.2013

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
In Vertretung
Schröder
Erster Stadtrat