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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Bockskamp", OT Rinteln mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung

27.06.2013

Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Bockskamp", OT Rinteln mit örtlicher Bauvor-schrift über die Gestaltung

Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 27.02.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Bockskamp", OT Rinteln, im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dem Bebauungsplan soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsnverordung ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt nördlich der Adolph-von-Menzel-Straße sowie östlich der Alte Todenmanner Straße und beinhaltet die Flurstücke 43/1, 43/4, 147/44, 148/44 sowie 81/2 und Teile der Flurstücke 81/5 und 40/31 (Adolph-von-Menzel-Straße), Flur 1, der Gemarkung Rinteln.

Der Bereich ist in dem Plan (M. 1 : 1000) umrandet.


Kartengrundlage: ALK, M. 1 : 1000 i.O., © 2013 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln

Rinteln, den 26.06.2013

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz