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Bürgerversammlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Bockskamp", OT Rinteln

31.07.2013

Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Bockskamp", OT Rinteln mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 27.02.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Bockskamp", OT Rinteln, im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungs-verordnung ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt nördlich der Adolph-von-Menzel-Straße sowie östlich der Alte Todenmanner Straße und beinhaltet die Flurstücke 43/1, 43/4, 147/44, 148/44 sowie 81/2 und Teile der Flurstücke 81/5 und 40/31 (Adolph-von-Menzel-Straße), Flur 1, der Gemarkung Rinteln.

Der Bereich ist in dem Plan (M. 1 : 1000) umrandet.


Kartengrundlage: ALK, M. 1 : 1000 i.O., © 2013 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln

Für den Bebauungsplan Nr. 80 „Bockskamp", OT Rinteln, soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck findet eine Bürgerversammlung am

Dienstag, dem 13. August 2013, 18.30 Uhr,

im Sitzungssaal des Rathauses, Zimmer 204, Klosterstr. 19, 31737 Rinteln,

statt.

Die allgemeinen Ziele der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden in der Versammlung dargelegt. Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Rinteln, den 31.07.2013

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz