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Prüfung gem. §§ 1 bis 4 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes

11.07.2013

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat bei der Stadt Rinteln eine überörtliche Prüfung gem. §§ 1 bis 4 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes durchgeführt.

Der Schlussbericht hat dem Rat der Stadt Rinteln am 4.7.2013 vorgelegen. Die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes liegt in der Zeit vom 17. - 26. Juli 2013 im Rathaus der Stadt Rinteln, Klosterstr. 19, Zimmer 207, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Rinteln, den 10.7.2013

Stadt Rinteln

Der Bürgermeister

Buchholz