Prüfung gem. §§ 1 bis 4 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes
11.07.2013
Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat bei der Stadt Rinteln eine überörtliche Prüfung gem. §§ 1 bis 4 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes durchgeführt.
Der Schlussbericht hat dem Rat der Stadt Rinteln am 4.7.2013 vorgelegen. Die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes liegt in der Zeit vom 17. - 26. Juli 2013 im Rathaus der Stadt Rinteln, Klosterstr. 19, Zimmer 207, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Rinteln, den 10.7.2013
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz