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Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen; Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung in der Flurbereinigung Reinerbeck

20.08.2013

Öffentliche Bekanntmachung


Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - Regionaldirektion Hannover
Amt für Landentwicklung Hannover,

Az.: Herten - 611 Reinerbeck 010/6 - 1/13

30033 Hannover, 15.08.2013

Postfach 33 09

Tel.: (0511) 30245-286, Fax: (0511) 30245-500

Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung in der Flurbereinigung Reinerbeck

In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Reinerbeck, Landkreis Hameln-Pyrmont 369 wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)

zum 15. September 2013

die teilweise Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung angeordnet. Die Änderungen betreffen die Ordnungsnummern 2, 114, 161, 163, 169, 194, 201, 216, und 217.

Die Beteiligten haben die neuen Grundstücke zu den in den Überleitungsbestimmungen festgesetzten Zeitpunkten in Besitz, Verwaltung und Nutzung zu übernehmen. Die Überleitungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Anordnung. Rechte an den Früchten der alten Grundstücke setzen sich an denen der neuen Grundstücke fort. Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§§ 61 und 63 FlurbG). Die Eigentumsverhältnisse werden durch die vorläufige Besitzeinweisung nicht berührt. Das Eigentum an den neuen Grundstücken geht auf die Beteiligten erst zu dem in der Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt über.

Die sofortige Vollziehung dieser Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung und der Überleitungsbestimmungen wird angeordnet.

Der vollständige Text der Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung mit der Begründung, der Karte mit den Neuzuteilungen und den Überleitungsbestimmungen liegt in der Zeit vom 26.08. bis zum 06.09.2013 im Rathaus des Flecken Aerzen, Kirchplatz 2, Zimmer 15, 31855 Aerzen während der Dienststunden zur Einsichtnahme für alle Beteiligten öffentlich aus. Die Karte der Neuzuteilung liegt zudem im Amt für Landentwicklung Hannover, Zimmer 2248, Constantinstraße 40, 30177 Hannover während der Dienststunden öffentlich aus. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - LGLN -, Podbielskistraße 331, 30659 Hannover oder bei der Regionaldirektion Hannover des LGLN, Constantinstraße 40, 30177 Hannover schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - Flurbereinigungssenat -, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, auf Antrag ganz oder teilweise wiederhergestellt werden (§ 80 Abs. 5 VwGO). Ein entsprechender Antrag ist bei dem genannten Gericht schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung des Nds. Justizministeriums vom 3. Juli 2006 (Nds. GVBl S. 247) einzureichen. Die Vollziehung kann auf Antrag auch vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - Regionaldirektion Hannover, Constantinstraße 40, 30177 Hannover (§ 80 Abs. 4 VwGO) ausgesetzt werden.

Hinweis:
Bei Antragstellung im Rahmen der Agrarförderung sind stets die Flurstücksbezeichnungen und Flächengrößen der neu zugeteilten Flurstücke anzugeben. Die Beantragung von Ausgleichszahlungen für nicht mehr existente Flurstücke (Altbestand) führt grundsätzlich zu Abzügen bei Prämienzahlungen. Bei Verpachtung ist der Pächter zwingend über diese Änderung zu informieren.

Herten

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Rinteln, den 16.08.2013

STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Buchholz