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Novellierung des bisherigen Wasserschutzgebietes "Strücken-Hohenrode" zum Wasserschutzgebiet "Rote Born"

06.11.2013

Öffentliche Bekanntmachung


Die Stadtwerke Rinteln GmbH, 31737 Rinteln haben bei mir einen Antrag nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz -WHG- vom 31.07.2009 (BGBl. I. S. 2585) in der zur Zeit geltenden Fassung für folgendes Vorhaben gestellt:

Novellierung des Wasserschutzgebietes Strücken-Hohenrode zum Wasserschutzgebiet Rote Born

Die Antragsunterlagen mit den Karten der neuen Grenzen sowie der Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung liegen in der Zeit vom 18.11.2013 bis 18.12.2013 zu jedermanns Einsichtnahme an folgenden Stellen während der Dienststunden montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags nach telefonischer Absprache aus:

Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, Zimmer 336.

Zu dem Antrag kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, während der Auslegung und daran anschließend innerhalb von 2 Wochen; also spätestens bis zum 02.01.2014 (Einwendungsfrist) bei der Stadt Rinteln oder beim Landkreis Schaumburg, Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen Einwendungen erheben. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

Aktenzeichen 67 82 10 Rote Born

Stadthagen, den 28.10.2013

Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag

Fritz Klebe