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Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Ahe/ Nahbereich Weser)

28.12.2013

Bekanntmachung

Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Ahe/ Nahbereich Weser)
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 31.10.2013 beschlossen, den Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Mit der 28. Änderung des aktuellen Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln soll ein Teilbereich der z.Z. als „Fläche für die Landwirtschaft" dargestellten Fläche zukünftig als „Fläche für Abgrabungen oder Gewinnung von Bodenschätzen" mit Zweckbestimmung „Kiesabbau" dargestellt und ein Teilbereich der im aktuellen Flächennutzungsplan als „Fläche für Abgrabungen" dargestellten Fläche reduziert und in eine „Fläche für die Landwirtschaft" geändert werden, damit die geplante Erweiterung der vorhandenen Kiesabbaustätten im Zuge der Bauleitplanung gesichert werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt innerhalb der Gemarkung Ahe, in den Fluren 1, 2 und 7, und befindet sich nördlich der Weser zwischen den Ortschaften Engern im Norden und den Ortschaften Exten und Strücken im Süden.

Das Änderungsgebiet ist in dem Plan (M. 1:10.000) umrandet.

Kartengrundlage: Auszug (verkleinert) aus der Topografischen Karte TK 25, M. 1:25.000 © 2011 LGLN,
RD Hameln, Katasteramt Rinteln


Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 10. Januar 2014 bis einschließlich 10. Februar 2014

im Bauamt der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, Zimmer 340, 31737 Rinteln, während der Dienststunden öffentlich aus.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
• Regionales Raumordnungsprogramm (RROP).
• Vorentwurf des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Schaumburg (Stand 2001).
• Vorentwurf des Landschaftsplanes der Stadt Rinteln (Stand 1995).
• Flächennutzungsplan der Stadt Rinteln.
• Umweltbericht zur Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung (in die Begründung der F-Plan-Änderung integriert; ILB Planungsbüro Böhm- Rinteln, 2013), mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/ Erholung/ Gesundheit, Pflanzen und Tiere/ biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft Kultur- und Sachgüter.
• Umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 (1) BauGB mit Aussagen zu den
- Belangen des Naturschutzes, insbesondere zum Landschaftsschutzgebiet „Wesertal", Avifauna, Auenlandschaft und Biotopstrukturen sowie zu auentypischen Renaturierungsmaßnahmen/ Folgenutzung und Entwicklung des Auskiesungsgebietes sowie der Anlegung von Wegen und zur fischereilichen Folgenutzung
- Belangen der Wasser- und Abfallwirtschaft, insbesondere zur Einbeziehung der Uferbe-reiche der Weser, zu den nördlich gelegenen Trinkwasserbereichen sowie zu Altablagerungen
- Belangen der Wirtschaftsförderung und der Regionalplanung
- Belangen der Rohstoffgewinnung
- Belangen des Immissionsschutzes sowie zur vorhandenen 110-kv Bahnstromleitung.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a (6) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Rinteln deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Rinteln, den 16.12.2013

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz