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Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012

04.12.2013

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 28.11.2013 über den Jahresabschluss 2012 beschlossen und dem Bürgermeister gem. § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 erteilt.

Der vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln geprüfte Jahresabschluss für das Jahr 2012 liegt vom 10.12.2013 bis zum 16.12.2013 im Rathaus der Stadt Rinteln, Zimmer 207, Klosterstr. 19, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Rinteln, den 02.12.2013

STADT RINTELN
Der Bürgermeister
In Vertretung

Schröder
Erster Stadtrat