Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet "Auenlandschaft Hohenrode" in der Stadt Rinteln, Gemarkung Hohenrode
16.12.2013
Bekanntmachung
Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Auenlandschaft Hohenrode" in der Stadt Rinteln, Gemarkung Hohenrode
- Auslegung des Verordnungsentwurfes
Nördlich der Ortslage Hohenrode ist durch Kiesabbau ein Gewässerkomplex entstanden, der sich im Rahmen der Rekultivierung zu einem bedeutenden Gebiet für den Arten- und Biotopschutz entwickelt hat und weiter entwickeln wird. Der Landkreis Schaumburg beabsichtigt, bereits vor einer endgültigen Beendigung des Kiesabbaus aufgrund der §§ 22 und 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), dieses Gebiet im Bereich der Stadt Rinteln, Ortsteil Hohenrode, als ein Naturschutzgebiet (NSG) auszuweisen und zum Schutz dieses Gebietes die NSG-Verordnung „Auenlandschaft Hohenrode" zu erlassen. Das geplante Naturschutzgebiet liegt in den Fluren 2 und 3 der Gemarkung Hohenrode.
Der Verordnungsentwurf mit dazugehöriger Karte (M. 1 : 6000) und Begründung liegt in der Zeit vom
02.01.2014 bis 07.02.2014
im Bauamt der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, Zimmer 340, 31737 Rinteln, gemäß § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) während der Dienststunden öffentlich aus.
Anregungen und Bedenken können von jedermann während der Auslegungszeit bei der Stadt Rinteln oder beim Landkreis Schaumburg, Untere Naturschutzbehörde, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Auenlandschaft Hohenrode" auch auf der Internetseite des Landkreises Schaumburg unter zur Verfügung stehen.
Rinteln, den 11.12.2013
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz