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    Bildung von Briefwahlvorständen

    04.04.2014

    WAHLBEKANNTMACHUNG


    Gemäß § 12 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO), wird öffentlich bekannt gemacht, dass im Bereich der Stadt Rinteln 2 Briefwahlvorstände für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters gebildet wurden.

    Diese Briefwahlvorstände treten am 25. Mai 2014 ab 16.00 Uhr bis zum Ende der Wahlhandlung bei der Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, zusammen, um das Briefwahlergebnis der Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters im Bereich der Stadt Rinteln gesondert festzustellen.

    Rinteln, den 03. April 2014

    Stadt Rinteln

    Karl-Heinz Buchholz
    Stadtwahlleiter