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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Bockskamp"

19.06.2014

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Bockskamp", OT Rinteln, mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 19.03.2014 die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - in der zurzeit geltenden Fassung - zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Bockskamp", OT Rinteln, mit Begründung einschl. Umweltbericht beschlossen.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohngebäuden geschaffen werden. Zu diesem Zweck soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan Nr. 80 dient somit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung des örtlichen Wohnbedarfs und der Förderung der Innenentwicklung von Siedlungsbereichen.

Das Plangebiet liegt nördlich der Adolph-von-Menzel-Straße sowie östlich der Alte Todenmanner Straße und beinhaltet die Flurstücke 43/1, 43/4, 147/44, 148/44 sowie 81/2 und Teile der Flurstücke 81/5 und 40/31 (Adolph-von-Menzel-Straße), Flur 1, der Gemarkung Rinteln. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,08 ha.

Der Bereich ist in der Übersichtskarte (M. 1:1000 i.O.) umrandet.


Kartengrundlage: Liegenschaftskarte, ALK, Maßstab 1 : 1000 i.O., © 2013 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Bockskamp", OT Rinteln, einschließlich Begründung und Umweltbericht, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

30. Juni 2014 bis einschließlich 30. Juli 2014

im Bauamt der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage (im Flurbereich Bauamt), 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag - Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr, Montag - Mittwoch: 14.00 - 15.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind Grundlage der Planung der vorstehenden Bauleitplanung und verfügbar:
• Umweltbericht, in die Begründung des B-Planes integriert (Beschreibung und Bewertung der mit der Bauleitplanung verbundenen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter), Planungsbüro Reinold- Rinteln, 2014
• Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Schaumburg (Stand 2003)
• Vorentwurf des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Schaumburg (Stand 2001)
• Vorentwurf des Landschaftsplanes der Stadt Rinteln (Stand 1995)
• Flächennutzungsplan der Stadt Rinteln
• Verordnung über den Schutz des Baum- und Heckenbestandes im Landkreis Schaumburg (Stand 1987)
• Faunistische Potentialabschätzung (Juni 2013), Dipl.-Ing. A. Wiskow, Stadthagen
• Unterlagen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Baugebietsentwässerung
(Erläuterungsbericht-Hydraulische Berechnung zur Regenwasser Ableitung Alte Todenmanner Straße aus dem Baugebiet Bockskamp, Kirchner Engineering Consultants GmbH, 2013)
• Bodenuntersuchung im Bebauungsplangebiet Nr. 80 „Bockskamp", Büro gpb, Geotechnisches Planungs- und Beratungsbüro- Arke, Hessisch Oldendorf
• Vorentwurf „Vorschlag bzw. Empfehlung zur Oberflächenentwässerung des Baugebietes Bockskamp", Peters Ingenieurberatung, Neuenkirchen (06.02.14).

Folgende wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
• Brandschutz: erforderliche und sicherzustellende Löschwasserversorgung (Landkreis Schaumburg, Schreiben vom 08.08.2013)
• Wasserwirtschaft: zur Vorflutsituation der Kanäle und des aufnehmenden Gewässers und zu externen Ausgleichsmaßnahmen (Landkreis Schaumburg, Schreiben vom 08.08.2013)
• Landwirtschaft und Bodenschutz: zu natürlichen Bodenfunktionen und Archivfunktion des Bodens und zur Verdichtungsempfindlichkeit der Böden im Plangebiet (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Schreiben vom 30.07.2013)
• Zu der in der Begründung vorgeschlagenen Artenliste für standortheimische und -gerechte Gehölzpflanzung, insbesondere zur Zitterpappel und Elsbeere (Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Oldendorf, Schreiben vom 23.04.2013)
• Zu Ferngasleitungen und Schutzstreifen im Bebauungsplanbereich sowie zur Bepflanzung im Bereich der Schutzstreifen (PLEDOC, Schreiben vom 16.07.2013)
• Zur Oberflächenentwässerung (Schreiben Abwasserbetrieb der Stadt Rinteln vom 10.07.2013)
• Zur vorhandenen Buche, auf einem an das geplante Baugebiet angrenzenden Grundstück (Stellungnahme Bürger vom 16.08.2013)
• Zur Blendwirkung durch hochglänzende Dacheindeckungen und zur geplanten First- und Traufhöhe (Stellungnahme Bürger vom 23.08.2013).


Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Stadt Rinteln eingereicht oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Rinteln, Zimmer 340, vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Rinteln, den 18.06.2014


Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz