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Vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung Aerzen

30.07.2015

Öffentliche Bekanntmachung


Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
                                                                                                               27.07.2015
Tel.: (05121) 9129-839
Fax: (05121) 9129-902
Az.: Herten - 611 Aerzen 010/1 - 5/15

Vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung Aerzen


In der Flurbereinigung Aerzen, Landkreis Hameln-Pyrmont 372, wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)

zum 15. September 2015

die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.

Die Beteiligten haben die neuen Grundstücke zu den in den Überleitungsbestimmungen festgesetzten Zeitpunkten in Besitz, Verwaltung und Nutzung zu übernehmen. Die Überleitungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Anordnung.

Rechte an den Früchten der alten Grundstücke setzen sich an denen der neuen Grundstücke fort.

Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§§ 61 und 63 FlurbG). Die Eigentumsverhältnisse werden durch die vorläufige Besitzeinweisung nicht berührt. Das Eigentum an den neuen Grundstücken geht auf die Beteiligten erst zu dem in der Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt über.

Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Besitzeinweisung und der Überleitungsbestimmungen wird angeordnet.

Der vollständige Text der vorläufigen Besitzeinweisung mit der Begründung, der Gebietskarte und den Überleitungsbestimmungen liegt in der Zeit vom 05.08. bis 21.08.2015 im Rathaus des Flecken Aerzen, Kirchplatz 2 (Zimmer 15), 31855 Aerzen während der Besuchszeiten zur Einsichtnahme für alle Beteiligten öffentlich aus. Die Karte der Neuzuteilung liegt während der Dienststunden im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL), Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim öffentlich aus. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Die neue Feldeinteilung wird den Beteiligten in Erläuterungsterminen

am Mittwoch, den 2. September 2015
(in der Zeit von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr)
und am
Donnerstag, den 3. September 2015
(in der Zeit von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr)

im Dorfgemeinschaftshaus Selxen, Selxer Straße 2A, 31855 Aerzen - OT Selxen, von Bediensteten des ArL bekannt gegeben und auf Antrag an Ort und Stelle angezeigt. Spätere Grenzanzeigen sind kostenpflichtig.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Hinweis: Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - Flurbereinigungssenat -, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, auf Antrag ganz oder teilweise wiederhergestellt werden (§ 80 Abs. 5 VwGO). Ein entsprechender Antrag ist bei dem genannten Gericht schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung des Nds. Justizministeriums vom 3. Juli 2006 (Nds. GVBl S. 247) einzureichen. Die Vollziehung kann auf Antrag auch vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim (§ 80 Abs. 4 VwGO) ausgesetzt werden.

Hinweis:
Bei Antragstellung im Rahmen der Agrarförderung sind stets die Flurstücksbezeichnungen und Flächengrößen der neu zugeteilten Flurstücke anzugeben. Die Beantragung von Ausgleichszahlungen für nicht mehr existente Flurstücke (Altbestand) führt grundsätzlich zu Abzügen bei Prämienzahlungen. Bei Verpachtung ist der Pächter zwingend über diese Änderung zu informieren.

Im Auftrage

Herten

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Rinteln, den 29.07.2015

STADT RINTELN
Der Bürgermeister

Thomas Priemer