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Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bartelsweg)

07.08.2015

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln

Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bartelsweg)

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 25.06.2015 die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln (Bereich Bartelsweg) beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der 30. Flächennutzungsplanänderung soll eine Fläche für „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" sowie „Flächen für Gemeinbedarf" mit angrenzenden „Grünflächen" in eine Sonderbaufläche „SO" mit der Zweckbestimmung „Tierpension" geändert werden. Die Änderung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung des ehemaligen Bremer Schullandheimes.

Das räumliche Geltungsbereich der 30. Flächennutzungsplanänderung liegt südlich der Straße Bartelsweg und umfasst die Flurstücke 1/3 und 2/8 tlw., Flur 4, Gemarkung Rinteln.

Das Änderungsgebiet ist in dem Plan (M. 1:2.500 i.O.) umrandet.