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Bauleitplanung der Stadt Rinteln Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Berufsschulzentrum“, OT Rinteln

14.08.2015

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Berufsschulzentrum", OT Rinteln
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit
  § 13a Abs. 3 BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13a BauGB

Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Nieders. Kommunalverfas-sungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Rinteln am 19.03.2015 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Berufsschulzentrum", OT Rinteln, beschlossen. Der Bebauungsplan soll als „Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umwelt-prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Bebauungsplanänderung sollen im Wesentlichen Bereiche, die im rechtskräftigen Bebau-ungsplan Nr. 29 u.a. mit „öffentliche Grünfläche" und „Sportplatz" festgesetzt sind, zukünftig für ein Sport- und Gesundheitszentrum genutzt werden können. Deshalb sollen im Plangebiet die „öffentli-chen Grünflächen mit der Zweckbestimmung: Sportplatz" in „Flächen für den Gemeinbedarf: Sportli-chen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" geändert werden.

Das Plangebiet liegt im südwestlichen Stadtgebiet von Rinteln und umfasst den südlichen Geltungs-bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 29 „Berufsschulzentrum". Der räumliche Gel-tungsbereich der 1. Änderung umfasst das Flurstück 38/125 sowie Teile der Flurstücke 13/15 und 38/131, Flur 17, Gemarkung Rinteln.
Der Änderungsbereich wird begrenzt:
- im Osten und Südosten durch die westliche Grenze des räumlichen Geltungsbereich des rechts-kräftigen Bebauungsplanes Nr. 27 „Schulzentrum",
- im Norden durch eine neue Grenze in einem Abstand von ca. 80 m parallel zur südlichen Grenze des Flurstückes 38/125 und
- im Westen durch die östliche Flurstücksgrenze der Straße „Burgfeldsweide" (Flurstück 13/14).

Der Bereich ist im Plan (M. 1:5000) mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan,
Kartengrundlage: AP 2,5 , M 1:5000  i.O., © 2014 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln.

Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Überwachung der erheblichen Um-welteinwirkungen nach § 4c BauGB (Monitoring) entfällt.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

Für den Bebauungsplan Nr. 29, 1. Änderung, „Berufsschulzentrum", OT Rinteln, soll eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs.1 BauGB i.V. mit § 13a Abs. 3 BauGB durchgeführt werden. Zu diesem Zweck findet eine Bürgerversammlung am

            Donnerstag, dem 27. August 2015, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal, Raum 535, Klosterstr. 20, 31737 Rinteln,
statt.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden in der Versammlung dargelegt. Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Rinteln, den 14.08.2015                                                                     

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Thomas Priemer