A A A

Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bartelsweg) - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

03.09.2015

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bartelsweg)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Nieders. Kommu-nalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 25.06.2015 die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln (Bereich Bartelsweg) beschlossen.

Mit der 30. Flächennutzungsplanänderung soll eine Fläche für „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" sowie „Flächen für Gemeinbedarf" mit angrenzenden „Grünflächen" in eine Sonderbaufläche „SO" mit der Zweckbestimmung „Tierpension" geändert werden. Die Änderung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung des ehemaligen Bremer Schullandheimes.
Der räumliche Geltungsbereich der 30. Flächennutzungsplanänderung liegt südlich der Straße Bartelsweg und umfasst die Flurstücke 1/3 und 2/8 tlw., Flur 4, Gemarkung Rinteln.

Für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bartelsweg", OT Rinteln, soll eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck findet eine Bürgerversammlung am

Dienstag, dem 15. September 2015, 17.00 Uhr,

im Sitzungssaal, Raum 535, Klosterstr. 20, 31737 Rinteln,

statt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.
Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Rinteln, den 27.08.2015

STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Priemer