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Widmung von Straßen in der Stadt Rinteln

22.12.2015

A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g

Widmung von Straßen in der Stadt Rinteln


Der Rat der Stadt Rinteln hat die Straße „Große Tonkuhle", den Teilbereich der Straße „Galgenfeld" und das Anschlussstück vom "Thüringer Weg" zur „Große Tonkuhle", OT Rinteln, mit Beschluss vom 03.12.2015 gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Sie erhalten damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die gewidmeten Straßenflächen sind in dem nachstehenden Kartenausschnitt schwarz unterlegt dargestellt.

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Rinteln.

Diese Widmung kann durch Klage angefochten werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats, von dem auf den Bekanntgabetag folgenden Tag an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, zu erheben.

Rinteln, den 03.12.2015


STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Thomas Priemer