Bildung eines Behindertenbeirates
20.09.2016
WAHLBEKANNTMACHUNG
Bildung eines Behindertenbeirates in der Stadt Rinteln
Nach der Satzung für den Behindertenbeirat der Stadt Rinteln vom 16.03.2006 ist in der Stadt Rinteln ein Behindertenbeirat zu bilden. Der Behindertenbeirat ist eine legitimierte, politisch und konfessionell unabhängige Vertretung für alle in der Stadt Rinteln lebenden Behinderten. Er vertritt die Belange der Menschen mit Behinderung gegenüber der Stadt und anderen Institutionen und wirkt an der Willensbildung mit. Die Mitglieder des Behindertenbeirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und weisungsunabhängig aus.
Der Behindertenbeirat besteht aus 7 Mitgliedern. Die Mitglieder sollen möglichst verschiedenen Behinderungsarten angehören. Gegebenenfalls können auch hierfür besonders geeignete fachkundige, auch nicht behinderte Personen dem Behindertenbeirat angehören, die aktiv in der kommunalen Behindertenarbeit mitarbeiten möchten. Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll eine Behinderung haben. Die Mitglieder des Behindertenbeirates müssen am Tag ihrer Entsendung das passive Wahlrecht zum Rat der Stadt Rinteln besitzen. Sie dürfen kein Mandat bei der Stadt Rinteln haben.
Die Mitglieder des Behindertenbeirates werden durch eine Delegiertenversammlung aus den Reihen der Delegation für eine Wahlzeit von 5 Jahren gewählt. Die Sitzung der Delegiertenversammlung findet am Mittwoch, dem 19.10.2016, 17.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstraße 19, Raum 204, statt. Die Amtszeit des Behindertenbeirates beginnt am 01.11.2016.
Alle in der Behindertenarbeit tätigen Gruppierungen und nicht in Gruppen organisierte Personen, die von der Stadt Rinteln nicht schriftlich aufgefordert sind, Delegierte in die Delegiertenversammlung zu entsenden, werden hiermit auf die vorgenannte Delegiertenversammlung am 19.10.2016 hingewiesen. Sie können innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung bei der Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, die Aufnahme in die Delegiertenversammlung beantragen.
Die Delegierten müssen selbst behindert, Angehörige behinderter Personen, von diesen benannt, Betreuer von Behinderten oder in der Behindertenarbeit tätig und in den Behindertenbeirat wählbar sein.
Die Stadt Rinteln lädt zu gegebener Zeit die ihr genannten Delegierten zu der o.g. Delegiertenversammlung ein und führt die Wahl durch.
Rinteln, den 14.09.2016
STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Thomas Priemer