Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 10 "Ostendorfer Straße", OT Schaumburg
04.11.2016
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 10 „Ostendorfer Straße", Ortsteil Schaumburg, nach § 3 Abs. 2 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Rinteln am 25.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Ostendorfer Straße", OT Schaumburg, sowie die 31. Änderung des Flächennutzungsplans in dem entsprechenden räumlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 10, OT Schaumburg, im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Auf den Flurstücken 4/4 und 46/1, Flur 14, Gemarkung Schaumburg, soll zukünftig die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes möglich sein. Um die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen, sollen im Plangebiet die betreffenden Flächen im Flächennutzungsplan in „Flächen für den Gemeinbedarf- Einrichtungen und Anlagen: Feuerwehr" geändert werden.
Der Bebauungsplan Nr. 10 „Ostendorfer Straße", Ortsteil Schaumburg, wird aus den künftigen Darstellungen des geänderten Flächennutzungsplans der Stadt Rinteln entwickelt sein und „Flächen für den Gemeinbedarf: Einrichtung und Anlagen: Feuerwehr" mit einer entsprechenden Eingrünung festsetzen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 4/4 und 46/1, Flur 14, in der Gemarkung Schaumburg. Das Plangebiet liegt nördlich der Bundesstraße B 83, Alte Heerstraße, und östlich der Ostendorfer Straße.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
Kartengrundlage: AP 2,5 , M 1:5000 i.O.(verkleinert), © 2016 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 21.09.2016 den Entwurf des Bebauungsplans „Ostendorfer Straße", OT Schaumburg, mit Begründung einschl. Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 „Ostendorfer Straße" liegt mit Begründung einschl. Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
15. November 2016 bis einschließlich 15. Dezember 2016
zu jedermanns Einsicht im Flur des Bauamtes der Stadt Rinteln, 2. Etage (Baudezernat), Klosterstraße 20, 31737 Rinteln, während der Dienststunden öffentlich aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung sind: Montag - Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr, Montag - Mittwoch: 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Rinteln deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10, einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts, sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB:
Nr. 1 Landkreis Schaumburg, Schreiben vom 14.04.2016: Schutzgut Mensch- Stellungnahme zu Belangen des Immissionsschutzes und des Brandschutzes. Schutzgut Wasser- Stellungnahme zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers, Hinweise zur Löschwasserversorgung und Löschwasserentnahmestellen. Stellungnahme zu Belangen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Belangen des Naturschutzes und der Landespflege, Belangen der Kreisstraßen, Wasser- und Abfallwirtschaft, Belangen der Regionalplanung.
Nr. 9 Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, Schreiben vom 15.04.2016: Schutzgut Boden- Hinweise auf schutzwürdige Böden, Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, Verlust bzw. Beeinträchtigung von Bodenfunktionen, externe Kompensationsfläche, Rohstoffsicherungsgebiet 1. Ordnung.
Nr. 16 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 27.04.2016: Schutzgut Mensch- Hinweis zu Telekommunikationslinien.
Nr. 18 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 17.03.2016 und 29.03.2016: Schutzgut Mensch- Belange der Bundeswehr, Zuständigkeitsbereich für militärische Flugplätze.
Nr. 30 Westfalen Weser Netz, Schreiben vom 12.04.2016: Schutzgut Mensch/ Boden- Hin-weise zu Versorgungsanlagen.
Nr. 34 PLEdoc GmbH, Schreiben vom 17.03.2016: Schutzgut Mensch/ Boden- Hinweise zu Versorgungseinrichtungen.
Nr. 37 Abwasserbetrieb Stadt Rinteln, Schreiben vom 08.04.2016: Schutzgut Wasser- Stellungnahme zu den Themen Entwässerung und Regenrückhaltung.
Nr. 38 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, & Co. KG, Schreiben vom 12.04.2016: Schutzgut Mensch/ Boden- Hinweise zu Telekommunikationsanlagen.
Nr. 53 Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Rinteln, Stellungnahme vom 12.04.2016: Schutzgut Kultur- und Sachgüter im Plangebiet.
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 31. Flächennutzungsplanänderung:
Nr. 32 Vodafone, Kabel Deutschland GmbH, Schreiben vom 28.07.2016: Schutzgut Mensch/ Boden- Hinweis zu Telekommunikationsanlagen.
Nr. 54 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 11.07.2016: Schutzgut Mensch- Belange der Bundeswehr, Zuständigkeitsbereich für militärische Flugplätze, Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Flugbetrieb.
Stellungnahmen und Eingaben der Öffentlichkeit im Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Bürgerversammlung am 02.12.2015: Schutzgut Mensch- Stellungnahme zu Lärmimmissionen und Lärmemissonen durch Verkehr und geplante Nutzung. Schutzgut Boden/ Wasser- Hinweis auf Oberflächenwasser im Plangebiet nach Regenereignissen.
Fachgutachten und sonstige fachliche Ausführungen und Grundlagen der Planung:
- Umweltbericht, im Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10 und zur 31. Flächennutzungsplanänderung integriert, zur Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung inkl. Eingriffsregelung (Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin Heike Schepelmann bdla, Planungsgruppe Lärchenberg, Hannover, Stand August 2016).
Der Umweltbericht enthält umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern
- Mensch- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, zu Altlasten, Kampfmittel, Schallemissionen der geplanten Feuerwehr und Auswirkung auf angrenzende Wohnnutzungen, Schallemissonen aus Kfz- Verkehr, Gas-Staub- und sonstige stoffliche Immissionen, Naherholung.
- Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen, zu Flächennutzungen, Biotoptypen, Artenschutz und Beeinträchtigungsverbote, Entzug potentieller Teillebensräume durch die Bodenversiegelung, ökologische Aufwertung (Ausgleich), Folgewirkungen für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt.
- Boden - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Auswirkungen auf das
Schutzgut Boden, zu Altlasten, zur Archäologie, zum Ausgleich, zur Beeinträchtigung des Naturhaushalts durch Versiegelungen und Bodenveränderungen, zu Kampfmitteln.
- Wasser - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer), Grundwasserschutzgebieten, zum Wasserhaltevermögen des Bodens, zur Grundwasserneubildung und Hydrogeologie, zur Auswirkungen durch die Versiegelung, zu vorh. Gräben und zur Gebietsentwässerung (Regenrückhaltung).
- Klima/ Luft, Klimaschutz - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Zustand, zur Bewertung und zu Auswirkungen auf die Schutzgüter.
- Landschaft - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Zustand, zur Bewertung und Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft, zu Eingrünungsmaßnahmen.
- Kultur- und sonstige Sachgüter - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Auswirkungen auf die Schutzgüter, zur Archäologie, zur Darstellung des Plangebietes als „kulturelles Sachgut" im Zusammenhang mir der Schaumburg im RROP.
Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern und Folgewirkungen.
- Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Schaumburg (RROP Stand 2003)
- Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP 2012)
- Vorentwurf des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Schaumburg (Büro von Luckwald, Stand 2001)
- Vorentwurf des Landschaftsplanes der Stadt Rinteln (Stefan Wirz, Stand 1995)
- Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Rinteln
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kamm des Wesergebirges" in der Stadt Rinteln „NSG HA 210" (Bezirksregierung Hannover vom 09.12.2004)
- Verordnung zum Schutz des Landschaftsteiles „Wesergebirge" in der Stadt Rinteln, Gemeinde Auetal und Samtgemeinde Eilsen, „LSG SHG-013" (Landkreis Schaumburg, Stadthagen, 17.07.2008)
- Biotoptypenkarte zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 „Ostendorfer Straße", OT
Schaumburg (Planungsgruppe Lärchenberg, Hannover, Stand: 01.10.2015) mit Eingriffsbilanzierung (Stand 15.08.2016).
- Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 10- Neubau einer Feuerwache in Schaumburg (Büro-Bonk-Maire-Hoppmann GBR, Hannover, 09.08.2016). Die Stellungnahme enthält Informationen zu Schallimmissionsbelastungen im Plangebiet. Sie enthält auch Informationen zu den prognostizierten Schallemissonen und den erforderlichen Maßnahmen, um die benachbarten, schutzwürdigen Bebauungen ausreichend zu schützen.
- Geotechnisches Gutachten (gpb Geotechnisches Planungs- und Beratungsbüro - ARKE, Hessisch Oldendorf, 28.09.2015) mit Informationen zur Baugrunduntersuchung und Baugrundbeurteilung, zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und Hinweisen zur Gründung.
- Hydraulisches Gutachten zum Planungsstand 01.08.2016 (Büro Kirchner Engineering Consultants GmbH, Stadthagen, Stand 10.08.2016), mit Informationen zur hydraulischen Prüfung der Regenwasserbewirtschaftung im Plangebiet, Aussagen und Informationen zur Regenrückhaltung, Anschluss an das vorhandene Kanalnetz und Einleitung in das Vorflutgewässer.
- Karten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (HUEK 500, NIBIS Kartenserver LBEG, Stand Oktober 2015).
Rinteln, den 03.11.2016
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Thomas Priemer