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Ladung in der Flurbereinigung Aerzen

23.01.2017

Öffentliche Bekanntmachung
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim
Az.: Herten - 611 Aerzen 21/2 - 1/17

Tel.: (05121) 9129-839

Ladung in der Flurbereinigung Aerzen

In dem Flurbereinigungsverfahren Aerzen, Landkreis Hameln-Pyrmont 372, liegen die Ergebnisse der Wertermittlung für die in der Zeit vom 01.04.2011 bis 10.02.2015 (4. bis 7. Anordnung zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes) nachstehend zugezogenen Flurstücke vor.

Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke
Flecken Aerzen Aerzen 2 7
Flecken Aerzen Aerzen 5 306/2, 306/3, 306/4
Flecken Aerzen Aerzen 7 20/24
Flecken Aerzen Reher 5 101/2
Flecken Aerzen Selxen 2 361/134
Stadt Hameln Rohrsen 2 26/5
Stadt Hameln Rohrsen 3 188/3
Stadt Hameln Afferde 2 2, 3/2, 236/1
Stadt Hameln Afferde 3 9/8, 9/12, 37/4, 38/1, 57/3, 78, 228/58, 229/57
Stadt Hameln Afferde 4 15/2


Zur Anhörung der Beteiligten über die Wertermittlungsergebnisse ist der Termin nach § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) für

Dienstag, den 14. Februar 2017 um 12:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Selxen, Selxer Straße 2A, 31855 Aerzen - OT Selxen

anberaumt, zu dem die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens hiermit geladen werden.

Gemäß § 32 FlurbG haben die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung in diesem Anhörungstermin vorzubringen. Beteiligt sind alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, Nebenbeteiligte sind insbesondere die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken.

Die Karten mit den Wertermittlungsergebnissen für die o. a. Flurstücke und der Wertermittlungsrahmen liegen in der Zeit vom 30.01. bis 13.02.2017 im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim während der Dienststunden im Zimmer A 309 zur Einsichtnahme aus. Um telefonische Terminvereinbarung unter der Nummer 05121/9129-845 wird gebeten.

Darüber hinaus können die Karten und Nachweise über die Wertermittlungsergebnisse

am Dienstag, den 14. Februar 2017 in der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Selxen, Selxer Str. 2A, 31855 Aerzen - OT Selxen

eingesehen werden. Die Bediensteten des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser werden über alle mit der Wertermittlung zusammenhängenden Fragen Auskunft erteilen.
Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich ausgestellt und öffentlich oder amtlich beglaubigt sein.

Entsprechende Vordrucke können beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim (Tel.: 05121/9129-839) angefordert werden.

Hildesheim, den 18.01.2017

Im Auftrage
Herten

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Rinteln, den 23.01.2017

STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Thomas Priemer