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Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015

01.02.2017

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 26.01.2017 über den Jahresabschluss 2015 beschlossen und dem Bürgermeister gem. § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 erteilt.

Der vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln geprüfte Jahresabschluss für das Jahr 2015 liegt vom 06.02.2017 bis zum 12.02.2017 im Rathaus der Stadt Rinteln, Zimmer 207, Klosterstr. 19, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Rinteln, den 01.02.2017

STADT RINTELN
Der Bürgermeister


Thomas Priemer