Herstellung eines Gewässers im Rahmen des Kiesabbaus in der Gemarkung Ahe - Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
19.05.2017
Bekanntmachung
Herstellung eines Gewässers im Rahmen des Kiesabbaus in der Gemarkung Ahe, Flur 1, 2 und 7
Die Firma AHE Schaumburger Weserkies GmbH hat am 16.02.2016 beim Landkreis Schaumburg gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes die Planfeststellung für die Erweiterung des Kiesabbaus verbunden mit der Herstellung eines Gewässers beantragt.
Der Planfeststellungsbeschluss vom 18.05.2017 liegt zusammen mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 30.05. bis 13.06.2017 zur allgemeinen Einsicht aus, und zwar bei der
Stadt Rinteln, Bauamt, Klosterstraße 20, Flur 2. OG, Rinteln
während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Freitag 09:00 bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr.
Der Planfeststellungsbeschluss kann im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite des Landkreises Schaumburg eingesehen werden ().
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Rinteln, den 18.05.2017
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Thomas Priemer