Auslegung der Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser im Bereich des Wasserwerkes Engern
23.06.2017
Bekanntmachung
Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus den Fassungsanlagen des Wasserwerkes Engern zum Zweck der Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung
Antragstellerin:
Schaumburger Trinkwasser Verbund-
u. Aufbereitungsgesellschaft mbH
An der Gasanstalt 6
31675 Bückeburg
Der Landkreis Schaumburg - untere Wasserbehörde - hat der o.g. Antragstellerin mit Bescheid vom 20.06.2017 gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz -WHG- vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zurzeit geltenden Fassung, eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt, Grundwasser aus den Brunnen der Wassergewinnungsanlagen Engern, Ahe und Kohlenstädt des Wasserwerkes Engern zum Zweck der Sicherstellung der öffentlichen Trink-wasserversorgung zu entnehmen.
Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102) in der z.Z. geltenden Fassung, ist die Bewilligung mit Rechtsbehelfsbelehrung und zugehörigen Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.
Eine Ausfertigung der Bewilligung vom 20.06.2017 mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie den Planunterlagen liegen daher in der Zeit
vom 03.07.2017 bis 17.07.2017
bei der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, Flur des Bauamtes der Stadt Rinteln,2. Etage (Baudezernat)
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und nachmittags Montag - Mittwoch 14:00 Uhr - 15:30 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Bewilligung ist im Internet unter der Adresse veröffentlicht. Die geprüften Planunterlagen können nur im Rahmen der Auslegung bei der Stadt Rinteln unmittelbar eingesehen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Rinteln, den 23.06.2017
STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Thomas Priemer