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Angebot der Stadt Rinteln zum Verkauf von Heckenschnitt und Gehölzschnittgut an Ort und Stelle

29.01.2018

B e k a n n t m a c h u n g

Angebot der Stadt Rinteln zum Verkauf von Heckenschnitt und Gehölzschnittgut an Ort und Stelle

Die Stadt Rinteln als Eigentümerin verkauft gegen Höchstgebot das an Ort und Stelle im Gebiet der Stadt Rinteln anfallende organische Material, überwiegend Heckenschnitt und Geäst. Die Einteilung von Abholgebieten bleibt vorbehalten.

Das Mindestgebot beträgt 250,- Euro.

Die Rückschnittzeitpunkte an Hecken, Gehölzen sowie sonstigen Rekultivierungsmaßnahmen sind gesetzlich geregelt und sind regulär bis Ende Februar 2018 und im Zeitraum von November 2018 bis Februar 2019 auszuführen. In diesen Monaten fällt entsprechendes Schnittgut an, welches nach Absprache mit dem Baubetriebshofleiter, Herrn Hartmann, Vorort abzuholen ist.

Schriftliche Angebote sind bis zum 06.02.2018 um 10:00 Uhr, bei der Stadt Rinteln, Bauamt – Zi.-Nr. 236, Klosterstraße 20, 31737 Rinteln, in dem dafür zur Verfügung gestellten, verschlossenen Umschlag abzugeben. Danach eingehende Angebote bleiben unberücksichtigt. Die Angebotsöffnung erfolgt unmittelbar nach Abgabeschluss.

Der Nachweis der Leistungsfähigkeit zum Abtransport des Schnittgutes ist mit dem Angebot einzureichen.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Stadt Rinteln ist nicht verpflichtet an einen bestimmten Bieter, an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Nach Zuschlag wird eine vertragliche Regelung über die Verkaufsbedingungen geschossen.

Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt Rinteln, Baubetriebshof, Herr Hartmann, Tel. 05751-403946 oder per E-Mail unter .

Rinteln, den 29.01.2018                                                 

STADT RINTELN

Der Bürgermeister

Thomas Priemer