Bauleitplanung der Stadt Rinteln - Aufstellung des Bebauungsplanes der 1. Änderung Nr. 11 "Bruchwiesenweg"
13.04.2018
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Aufstellung des Bebauungsplanes der 1. Änderung Nr. 11 „Bruchwiesenweg", Ortsteil Rinteln
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 13a Abs. 3 BauGB
Aufgrund der § 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Rinteln am 22.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Änderung Nr. 11 „Bruchwiesenweg", OT Rinteln, beschlossen. Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Mit dem Bebauungsplan sollen entsprechend der Darstellung im wirksamen Flächen-nutzungsplan (WS) ein allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Bebauung geschaffen werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes der 1. Änderung Nr. 11 „Bruchwiesenweg", Ortsteil Rinteln sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine auf den Ortsteil Rinteln bezogene kleinräumige Deckung des Wohnbaulandbedarfes geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 erstreckt sich auf einer Fläche südlich der Straße Bruchwiesenweg, sowie nördlich der Straße Ottberger Weg und umfasst die Flurstücke 3/7 und 3/8 der Flur Nr. 18 in der Gemarkung Rinteln.
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
Kartengrundlage LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln, M 1:5000 i.O. (verkleinert)
Rinteln, den 11.04.2018
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Andreas Wendt