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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Bruchwiesenweg", OT Rinteln - Auslegung des Entwurfes

25.06.2018

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Bruchwiesenweg", OT Rinteln
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 den Entwurf der nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Bruchwiesenweg", OT Rinteln einschließlich Begründung gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 2 BauGB beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Rinteln, südlich der Straße Bruchwiesenweg, sowie nördlich der Straße Ottberger Weg. Der Bereich liegt inmitten eines bereits bebauten Gebietes. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 3/7 und 3/8 der Flur 18 in der Gemarkung Rinteln.
Der Geltungsbereich ist im Plan (M. 1:5000) mit einer gestrichelten Linie dargestellt.

 

Übersichtsplan, Kartengrundlage AP 2,5 M 1:5000 i. O. (verkleinert), © 2016 LGLN, RD Hameln

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine auf den Ortsteil Rinteln bezogene kleinräumige Deckung des Wohnbedarfes geschaffen werden.

Die Bebauungsplanaufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Eine Überwachung der erheblichen Umwelteinwirkungen nach § 4c BauGB (Monitoring) entfällt.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Bruchwiesenweg", OT Rinteln, einschließlich Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der Zeit vom

05.07.2018 bis einschließlich 03.08.2018

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung : Montag - Freitag: 9:00 - 12:30 Uhr, Montag - Mittwoch: 14:00 - 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr).
Die Planunterlagen sind im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter
einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Rinteln, den 22.06.2018

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister

Thomas Priemer