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Einsichtnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

26.06.2018

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 die Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Strafkammer des Landgerichts Bückeburg und das Schöffengericht des Amtsgerichts Rinteln für die Wahlperiode 2019 bis 2023 beschlossen.

Die Liste wird vom 02.07.2018 bis 08.07.2018 im Bürgerbüro der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, Zimmer 48, zu jedermanns Einsicht aufgelegt und kann zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann gegen die Vorschlagslisten binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33,34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Rinteln, den 25.06.2018

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister


Thomas Priemer