2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Schulzentrum", OT Rinteln - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
10.07.2018
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rinteln
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Schulzentrum", Ortsteil Rinteln, mit Teilauf-hebung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Berufsschulzentrum", Ortsteil Rinteln
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund der § 2 Abs. 1 BauGB und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Rinteln am 21.06.2018 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Schulzentrum", Ortsteil Rinteln, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Berufsschulzentrum", Ortsteil Rinteln, beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll entsprechend der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Errichtung der Schule erweitert und festgesetzt werden gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Bebauung mit einem Schulgebäude geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Schulzentrum" mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Berufsschulzentrum" erstreckt sich auf einer Fläche südlich der Straße Burgfeldsweide, sowie westlich des Graebeweg und der Friedrich-Wilhelm-Ande-Straße und umfasst die Flurstücke 38/141, 13/14, 81/2, 66/33 und 66/36 der Flur 17 in der Gemarkung Rinteln.
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
Kartengrundlage LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln, M 1:2000 i.O. (verkleinert)
Rinteln, den 09.07.2018
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
In Vertretung des allgemeinen Vertreters
Andreas Wendt