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Neufassung der Naturschutzverordnung "Ostenuther Kiesteiche" - Auslegung des Verordnungsentwurfes

08.08.2018

Bekanntmachung

Neufassung der Naturschutzverordnung „Ostenuther Kiesteiche"

Der Landkreis Schaumburg beabsichtigt die Neufassung der Naturschutzverordnung "Ostenuther Kiesteiche" in der Stadt Rinteln, Landkreis Schaumburg.

Das Naturschutzgebiet "Ostenuther Kiesteiche" umfasst einen rund 41 ha großen Bereich am Rande der Weseraue, bestehend aus einem Kiesteich mit seinen Ufer- und Randbereichen sowie südlich angrenzendem Grünland. Es befindet sich im Bereich der Stadt Rinteln, Gemarkung Möllenbeck.

Gemäß § 22 Abs. 2 BNatSchG und § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der vorgenannten Verordnung mit den dazugehörigen Karten nebst Begründung in der Zeit vom

17.08.2018 bis einschließlich 17.09.2018.

Diese Unterlagen können bei der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 31737 Rinteln, Baudezernat, 2. Etage, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit kann jedermann schriftlich bei der Stadt Rinteln, Fachdienst Stadtplanung, Anregungen und Bedenken vorbringen. Diese können auch während der Sprechzeiten (Zimmer 234) Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.30 Uhr, sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 15.00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vorgebracht werden.

Anregungen und Bedenken können in der Zeit der Auslegung auch beim Landkreis Schaumburg, Untere Naturschutzbehörde, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, während der allgemeinen Sprechzeiten sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vorgebracht werden.

Hinweis:
Die öffentlich ausgelegten Unterlagen werden während der Auslegungszeit auch unter bereit gestellt.

Rinteln, den 06. August 2018


Stadt Rinteln
Der Bürgermeister

Thomas Priemer