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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes

14.11.2018

Öffentliche Bekanntmachung

Lärmaktionsplan für die Stadt Rinteln - 3. Stufe zur Umsetzung der EG Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG)
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans gem. § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Die Stadt Rinteln beabsichtigt, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, den Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.

Der Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 01.11.2018 den Entwurf des Lärmaktionsplans zur Kenntnis genommen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit

vom 21.11.2018 bis einschließlich 20.12.2018

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln während den nachstehenden Dienststunden öffentlich aus:
Montag - Freitag: 9:00 - 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch: 14:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

Zuzüglich zur Offenlegung bei der Stadtverwaltung Rinteln wird der Entwurf des Lärmaktionsplans auf der Homepage der Stadt Rinteln in der Kategorie „Wirtschaft & Wohnen" unter „Lärmaktionsplan" zum Herunterladen bereitgestellt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mit Vorschlägen und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.

Rinteln, den 09.11.2018

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister

Thomas Priemer