Öffentliche Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan
19.03.2019
Öffentliche Bekanntmachung
Der Lärmaktionsplan der Stadt Rinteln gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist durch Beschluss des Rates der Stadt Rinteln am 28.02.2019 in Kraft getreten.
Die Stadt Rinteln hat, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, den Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 09.11.2018 in der Zeit vom 21.11.2018 bis einschließlich 20.12.2018 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Die in der Ratssitzung am 28.02.2019 beschlossene Fassung des Lärmaktionsplans der Stadt Rinteln finden Sie hier .
Rinteln, den 18.03.2019
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Thomas Priemer