Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerbegehrens „Pro Brückentor“ gem. § 32 NKomVG
05.04.2019
1. Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerbegehrens „Pro Brückentor“ gem. § 32 NKomVG
Bekanntmachung des Abstimmungsgegenstandes und der Begründung der drei Initiatoren für des Bürgerbegehren „Pro Brückentor“ in der Stadt Rinteln
a) Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Pro Brückentor“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß § 32 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) „Pro Brückentor“, angezeigt am 27.03.2019, festgestellt.
b) Gegenstand der Abstimmung ist folgender Text des Bürgerbegehrens
„Sind Sie dafür, dass der Brückentorsaal in Rinteln im Eigentum der Stadt Rinteln saniert wird?“
Diese Frage der drei Initiatoren des Bürgerbegehrens ist bei einem erfolgreichem Bürgerbegehren mit Ja oder Nein zu beantworten.
c) Begründung der drei Initiatoren des Bürgerbegehrens
- Der Standort der Stadthalle Brückentor ist in der Innenstadt optimal.
- Jede Sanierung des Brückentorsaals ist viel günstiger als ein Neubau auf der „grünen Wiese“.
- Ein millionenteurer Neubau würde auf Jahre hinaus Investitionen – gerade auch in den Ortsteilen – für Schulen, Straßen, Dorfgemeinschaftshäuser und andere Maßnahmen einschränken.
- Die Stadt Rinteln muss Eigentümer des Brückentorsaals bleiben und darf sich nicht einem Investor ausliefern.
d) Frist zur Einreichung des Bürgerbegehrens „Pro Brückentor"
Die Frist zur schriftlichen Einreichung des Bürgerbegehrens „Pro Brückentor" mit den zu seiner Unterstützung erforderlichen Unterschriften beträgt sechs Monate und beginnt mit der heutigen Bekanntgabe.
Rinteln, 04.04.2019
Thomas Priemer
Der Bürgermeister