Schlussfeststellung in der Flurbereinigung Aerzen
25.06.2019
Öffentliche Bekanntmachung
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Hildesheim, 18.06.2019
Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 6970-139
Az.: 611 Aerzen 012/2 - 2/19
Schlussfeststellung in der Flurbereinigung Aerzen
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom
19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird hiermit festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Damit ist das Flurbereinigungsverfahren Aerzen, Landkreis Hameln-Pyrmont 372, abgeschlossen.
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Aerzen wird hiermit aufgelöst, da ihre Aufgaben erfüllt sind (§ 153 FlurbG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Im Auftrage
Herten
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Rinteln, den 21.06.2019 STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Thomas Priemer