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    Bauleitplanung der Stadt Rinteln Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Kahlergasse", OT Rinteln, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Stadtmitte“, OT Rinteln

    30.09.2019

    Bekanntmachung
    Bauleitplanung der Stadt Rinteln
    Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Kahlergasse", OT Rinteln, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Stadtmitte“, OT Rinteln
    - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 13a Abs. 3 BauGB und
    -Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
    gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

    Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit dem § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Rinteln am 26.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Kahlergasse", OT Rinteln, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Stadtmitte“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

    Der Bebauungsplan soll entsprechend der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan ein Mischgebiet festsetzen, der Deckung des auf den Kernbereich Rintelns bezogenen Wohnbedarfes dienen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer medizinischen Einrichtung bieten.

    Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 82 erstreckt sich auf Flächen im Kernbereich von Rinteln, östlich der Klosterstraße, westlich der Bäckerstraße sowie nördlich der Kahlergasse. Der Planbereich umfasst die Flurstücke 70/6 und 120/4 (teilweise) der Flur 10 und die Flurstücke 85/5, 92/1, 92/3, 95/1, 97/1, 98/1 und 121/11 (teilweise) der Flur 11, Gemarkung Rinteln und ist im Übersichtsplan mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.



     
    Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
    Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte AK 5, M. 1:5.000 i.O. (verkleinert) © 2019, LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Rinteln

    Des Weiteren wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchgeführt. Der Entwurf des B-Planes Nr. 82 „Kahlergasse“, OT Rinteln, einschließlich Begründung liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der Zeit vom

    01.10.2019 bis einschließlich 15.10.2019

    im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus. (Montag – Freitag: 09:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag 14:00 – 15:30 Uhr).

    Die Planunterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter
    www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren
    einsehbar.

    Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

    Rinteln, den 27.09.2019

    Stadt Rinteln
    Der Bürgermeister

    Thomas Priemer