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    Öffentliche Bekanntmachung

    29.11.2019

    Bauleitplanung der Stadt Rinteln |
    1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Nördliche Behrenstraße“, OT Exten |
    Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 27.11.2019 den Entwurf der nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Nördliche Behrenstraße“, OT Exten einschließlich Begründung gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB, § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 BauGB und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wird in diesem Verfahren gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

    Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

    Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Nördliche Behrenstraße“, OT Exten erstreckt sich auf einer Fläche nördlich der Behrenstraße und südlich der Grundschule Exten und umfasst die Flurstücke 137/11, 145/3, 137/6 und 137/12 der Flur 4 in der Gemarkung Exten sowie das Flurstück 8/11 der Flur 6 der Gemarkung Exten. Der Geltungsbereich ist aus dem folgenden Plan ersichtlich.

    LGLN2

    Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
    Kartengrundlage LGLN, RD Hameln, M 1:5.000 i.O. (verkleinert)


    Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines privaten Parkplatzes für die Schule und den Kindergarten sowie Flächen für die Wohnnutzung geschaffen werden.

    Die Änderung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 durchgeführt werden.
    Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient.

    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Nördliche Behrenstraße“, OT Exten einschließlich Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

    09.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020

    im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr).

    Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf dieser Internetseite unter 

    www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren 

    und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter 

    https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln 

    einsehbar.

    Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

    Stellungnahmen, die im Verfahren nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln, die mit ausliegt.

     

    Rinteln, den 28.11.2019

    Stadt Rinteln
    Der Bürgermeister

    Thomas Priemer