A A A

Bauleitplanung der Stadt Rinteln - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Kahlergasse", OT Rinteln, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Stadtmitte“, OT Rinteln

12.12.2019

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 den Entwurf des nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 82 „Kahlergasse“, OT Rinteln, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Stadtmitte, OT Rinteln einschließlich Begründung gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB, § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 BauGB und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wird in diesem Verfahren gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 82 erstreckt sich auf Flächen im Kernbereich von Rinteln, östlich der Klosterstraße, westlich der Bäckerstraße sowie nördlich der Kahlergasse. Der Planbereich umfasst die Flurstücke 70/6 und 120/4 (teilweise) der Flur 10 und die Flurstücke 85/5, 92/1, 92/3, 95/1, 97/1, 98/1 und 121/11 (teilweise) der Flur 11, Gemarkung Rinteln und ist im Übersichtsplan mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

Manja III
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte AK 5, M. 1:5.000 i.O. (verkleinert) © 2019, LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Rinteln

Der Bebauungsplan soll entsprechend der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan ein urbanes Gebiet festsetzen, der Deckung des auf den Kernbereich Rintelns bezogenen Wohnbedarfes dienen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer medizinischen Einrichtung bieten.

Die Änderung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 durchgeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient.

Der Entwurf des B-Planes Nr. 82 „Kahlergasse“, OT Rinteln, einschließlich Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

23.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren (E-Mail: s.manja@rinteln.de; Tel.: 05751/403-174).

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter

www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren

und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter

https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln

einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen im Bauamt der Stadt Rinteln abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.

 

Rinteln, den 12.12.2019

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
i.V.

Dr. Joachim Steinbeck