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Verkaufsoffene Sonntage

28.01.2020

Auf Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nieders. Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111) in der z.Zt. geltenden Fassung wird folgendes bekanntgemacht:

Über die Regelungen des § 4 Abs. 1 NLöffVZG hinaus dürfen die Verkaufsstellen im gesamten Ortsteil Rinteln zu folgenden Veranstaltungen im Kalenderjahr 2020 jeweils in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet werden:

03. Mai zur „Rintelner Maimesse“ und
08. November zur „Rintelner Herbstmesse“

Zusätzlich dürfen in dem als Ausflugsort anerkannten Bereich der historischen Altstadt des Ortsteiles Rinteln (Bäcker-, Brennerstr., Enge Str. ,Giebel-, Kahlergasse, Kirchplatz, Klosterstr., Krankenhäger Str., Kreuzstr., Marktplatz, Mühlenstr., Pferdemarkt, Riemengasse, Ritterstraße, Schmiede-, Wallgasse, Wallstr., Weserstraße)

die Verkaufsstellen auch an folgenden Sonntagen jeweils in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr anlässlich folgender Veranstaltungen geöffnet werden:

02. Februar zum „Rintelner Brennholz- und Bauernmarkt“
19. April zu „Rinteln mobil“
07. Juni zum „Rintelner Bauernmarkt“ anlässlich des Felgenfestes im Wesertal
16. August zum „Rintelner Altstadtfest“
13. September zum „Rintelner Öko-Markt“
04. Oktober zu den „Rintelner Weintagen“

Rinteln, den 27.01.2020

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Thomas Priemer