Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Fortsetzung der Einleitung von Salzab-wässern der Kaliwerke Neuhof-Ellers und Werra der K+S Minerals and Agriculture GmbH im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2027 in die Werra
02.09.2020
Hier: Information über die Durchführung einer Online-Konsultation im laufenden Verwaltungsverfahren des Regierungspräsidiums Kassel gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).
I.
Die K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Werra, Hattorfer Straße, 36269 Philippsthal (Werra) und Werk Neuhof-Ellers, Am Kaliwerk 6, 36119 Neuhof, hat beim Regierungspräsidium Kassel die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwasser aus der Gewinnung und Aufbereitung von Kalisalzen sowie der Aufhaldung von Salzabfällen in die Werra gem. §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Zeit-raum 01.01.2021 bis 31.12.2027 beantragt.
Vom 04.06.2020 bis einschließlich den 03.07.2020 lagen die Antragsunterlagen sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit in den betroffenen Kommunen aus. Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endete am 03.08.2020. Die Anhörung wird nun durch eine Online-Konsultation nach § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) fortgesetzt. Diese Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin, der aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen entfällt.
Im Rahmen der Online-Konsultation werden der Antragstellerin, den Kommunen, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen über eine Internetseite (Link unter: https://cristal.probcloud.de/) passwortgeschützt in pseudonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierzu wurden durch das Regierungspräsidium Kassel alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in einer Synopse (thematischen Zusammenfassung) aufbereitet. Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/kaliindustrie) findet sich eine Beschreibung der Modalitäten der Online-Konsultation sowie eine Weiterleitung zu der genannten Internet-seite.
Die Behörden, die Vorhabenträgerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch das Regierungspräsidium Kassel hinsichtlich der Modalitäten der Online-Konsultation individuell schriftlich benachrichtigt. Einwender, die eine Einwendung abgegeben haben, aber bis zum 14.09.2020 noch keine Benachrichtigung durch das Regierungspräsidium Kassel erhalten haben, können unter der E-Mail-Adresse: salzwassereinleitung@rpks.hessen.de oder schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel unter der unten genannten Adresse den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.
Die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bereits vor Beginn der Online-Konsultation, spätestens aber bis zum 15.10.2020, beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergaufsicht, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld schriftlich oder per Mail unter der E-Mail-Adresse: salzwassereinleitung@rpks.hessen.de, den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.
Die zur Teilnahme Berechtigten haben die Gelegenheit, sich die Synopse
von Donnerstag, den 01.10.2020 bis einschließlich Donnerstag, den 15.10.2020
anzusehen und sich schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergaufsicht, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: salzwassereinleitung@rpks.hessen.de bzw. über die elektronische Möglichkeit in der Online-Konsultation bis zum Donnerstag, dem 15.10.2020 (bei schriftlichen Eingaben gilt der Eingang bei der Behörde) zu äußern.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
- Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die Verfahrensbeteiligten, die Betroffenen sowie diejenigen beschränkt, die sich geäußert haben.
- Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Unabhängig von der Teilnahme wird das Regierungspräsidium Kassel die in den Stellungnahmen vorgebrachten Argumente sowie die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.
- Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist nicht erforderlich.
- Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet, d.h. über die bereits vorgebrachten Argumente können keine neuen Sachargumente vorgebracht und im Ver-fahren berücksichtigt werden.
- Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Die Einwendungs-frist ist am 03.08.2020, 24:00 Uhr, abgelaufen. Alle erst danach eingegangenen Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, verspätet und gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG im weiteren Erlaubnisverfahren aus-geschlossen.
- Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Hierzu ist eine entsprechende Vollmacht auszustellen und dem Regierungspräsidium Kassel unter o. g. Adresse bis zum 15.10.2020, 10.00 Uhr, zuzuleiten. Auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben benannte Vertreter benötigen keine Vollmacht. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas Anderes ergibt.
- Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet.
- Die durch Ihre Teilnahme an der Online-Konsultation entstehenden Kosten, auch die für einen Bevollmächtigten, werden nicht erstattet.
- Im Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens werden u.a. auch personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung per-sonenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zur Durchführung des Verfahrens automatisiert verarbeitet.
Das Regierungspräsidium Kassel wird alle im Rahmen der Online-Konsultation eingehenden Äußerungen einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben der K+S Minerals and Agriculture GmbH als Antragstellerin zur Stellungnahme zuleiten.
Soweit Name und Anschrift bei Weiterleitung der Einwendung an die K+S Minerals and Agriculture GmbH oder an die im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Rahmen der Äußerung hinzuweisen. In diesem Fall sind die Gründe mitzuteilen, welche Nachteile durch die Weitergabe der Daten befürchtet werden. - Die Antragsunterlagen sowie die weiteren entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen können seit dem 20.04.2020 auch über die Internetseite des Regie-rungspräsidiums Kassel abgerufen werden (https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/kaliindustrie). Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegenen Un-terlagen (§ 27a Abs. 1 S. 4 VwVfG).
Diese Bekanntmachung wird in allen Kommunen, in welchen sich das Vorhaben voraussicht-lich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt in den Anrainergemeinden und -städten von Werra und Weser von Vacha bis zur Mündung in die Nordsee. Zusätzlich wird diese Bekanntmachung nach § 73 Abs. 6 Satz 4 und 5 VwVfG in örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird. Auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen wird außerdem hingewiesen.
Rinteln, den 02.09.2020
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Thomas Priemer