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Öffentliche Bekanntmachung - Rat der Stadt Rinteln stimmt per Umlaufverfahren ab

06.11.2020

Der Rat der Stadt Rinteln stimmt aufgrund der Sonderregelungen für epidemische Lagen in § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG über die folgenden Tagesordnungspunkte per Umlaufverfahren ab:

 1. Beschlussfassung im Umlaufverfahren; Zustimmung zum Verfahren gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG, 2. Nachnutzung der IGS & Sportpark Rinteln – Teilnahmen am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK).

 Die Beschlussvorlagen zu den Tagesordnungspunkten können ab sofort auf der Internetseite der Stadt Rinteln www.rinteln.de/Politik&Verwaltung/Gremien/ im Sitzungskalender unter dem Termin für die virtuelle Sitzung (06.11.2020) und die Ergebnisse der Abstimmungen an gleicher Stelle ab dem 11.11.2020, 16.00 Uhr, im veröffentlichten Sitzungsprotokoll nachgelesen werden.

 

Rinteln, den 06.11.2020                                        

 

STADT RINTELN

Der Bürgermeister

Thomas Priemer