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Bebauungsplan Nr. 81 „Am Hopfenberge“, Ortsteil Rinteln

23.07.2021

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln

Bebauungsplan Nr. 81 „Am Hopfenberge“, Ortsteil Rinteln

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m.  § 13a Abs. 3 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem.             § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 81 „Am Hopfenberge“ im Ortsteil Rinteln gefasst. Gleichzeitig wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen. Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird in diesem Verfahren gem. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB verzichtet.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planung liegt im nördlichen Bereich des Stadtkerns Rintelns und erstreckt sich auf bisher dem Wohnen dienende Grundstücksflächen. Innerhalb des Plangebietes befinden sich ein Wohngebäude sowie die dieser Nutzung zugeordneten Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt bereits über eine Grundstückszufahrt, die im Osten des Plangebietes an die Landesstraße „Mindener Straße“ anbindet. Das Plangebiet grenzt im Norden und Osten an die o.g. Landesstraße und im Süden an die Straße „Unter dem Hopfenberg“. Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 2 ha und soll zur Nachnutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden.

Wohnbaufläche dar. Der B-Plan Nr. 81 setzt ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO fest. Die Festsetzungen des verbindlichen Bauleitplans werden somit aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 durchgeführt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient.

Der Entwurf des B-Planes Nr. 81 „Am Hopfenberge“, OT Rinteln, einschließlich der Entwurf der Begründung liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

02.08.2021 bis einschließlich 03.09.2021

 im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme oder zur Erörterung zu vereinbaren.

Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie sind bei Besuchen der Stadtverwaltung die entsprechenden Bestimmungen der Verwaltung zu beachten. Diese sind unter https://www.rinteln.de/home/coronavirus/ zu finden.

Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.

Termine zur Einsichtnahme oder Erörterung können telefonisch mit den folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Baudezernats vereinbart werden:

Herr Manja:               (Tel.: 05751/403-174)

Frau Ben Brahim:    (Tel.: 05751/403-215)

Alternativ können Termine per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de vereinbart werden. Bitte warten Sie eine entsprechende Terminbestätigung ab.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter

www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren

und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter

https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln

einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen im Amt für Hochbau und Stadtentwicklung der Stadt Rinteln abgegeben werden. Ihre Stellungnahme können Sie schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift übermitteln. Im Falle einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift sind die oben genannten Bestimmungen der Stadtverwaltung zu beachten und ein Termin mit den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.

 

Rinteln, den 21.07.2021

 

Stadt Rinteln

Der Bürgermeister

Thomas Priemer